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 Zulassung » einen Camper wieder zulassen, wie geht das?  Vorheriges Thema     Nächstes Thema
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Autor einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   1 # 15 top
ganter
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Ort: 22523 Hamburg
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Eingetragen am 16.06.2017 11:51:41

Hallo, hier mal wieder einen Frage aus und für die Praxis:
Ich habe einen Dethleffs Camper Bj. 1968. Der wurde zuletzt im Jahre 1976 abgemeldet. Der ist im ordentlichen Zustand, so dass keine technischen einer Anmeldung im Wege stehen.
Folgende Dokumente habe ich:
- Anhängerbrief (rote Pappe) Ausgestellt im Juli 1968
- TÜV Abnahme Juli 1967
- Einzelprüfung der eingebauten Flüssiggasanlage.
- Kaufvertrag
Nun benötige ich ja wohl ein Nummernschild für die Fahrt zum TÜV. Ein rotes Nummernschild haben heute nur noch Händler und Werkstätten.
Dazu benötige ich ja wohl auch eine Versicherung, die ich aber ohne Nummernschild nicht bekomme, oder?
Wie ist die Reihenfolge genau?
Der TÜV macht eine technische Abnahme und erstellt eine Bescheinigung für ein H-Kennzeichen.
Ich möchte ein saisonales "H" Kennzeichen
benötige ich einen neuen KFZ-Brief? Wer stellt den aus?
Wer macht die "Gasprüfung"?
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten. Bitte keine illegalen Vorschläge.
Danke
Ganter

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das? einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   2 # 15 top
VARIOmatic
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Eingetragen am 16.06.2017 12:31:38

Hallo Ganter,

Dazu benötige ich ja wohl auch eine Versicherung, die ich aber ohne Nummernschild nicht bekomme, oder?
Wie ist die Reihenfolge genau?


Du kannst zur zuständigen Zulassungsbehörde gehen und mit einer Versicherungsbestätigung (die du natürlich ohne vorherige Zulassung bekommst) ungestempelte Kennzeichen holen, mit denen eine Fahrt zum Tüv erlaubt ist. Nach erfolgter Tüv-Abnahme wieder zur Zulassungsbehörde um die Kennzeichen stempeln zu lassen und die neuen Zulassungsbescheinigungen abholen.

Ich möchte ein saisonales "H" Kennzeichen

Bei Anhängern macht ein H-Kennzeichen keinen Sinn, da du ein Vielfaches an KFZ-Steuern bezahlen würdest. Die KFZ-Steuern für den Camper sind so gering, dass auch ein Saisonkennzeichen wenig Ersparniss bringt.


benötige ich einen neuen KFZ-Brief? Wer stellt den aus?

siehe oben

Wer macht die "Gasprüfung"?

Die macht jeder Campingfritze und/oder Wohnwagenhändler. Die aktuelle Gasprüfung ist übrigens keine Voraussetzung zur Erlangung der Tüvplakette

LG Ingo


"Fahre fröhlich um die weite Welt , mit Klepper-Mantel, -Boot und -Zelt"
 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   3 # 15 top
Sir Morris Minor
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Eingetragen am 16.06.2017 12:48:17

So weit ich weiß ist der Deuvet gerade dabei das H-Kennzeichen auch für historische Anhänger und Wohnwagen durchzusetzen. Ist aber wohl noch Zukunftsmusik. Dann wäre das H-Kennzeichen ggf. auch Voraussetzung für eine Oldtimerversicherung die den tatsächlichen Wert des Oldtimeranhängers versichert und nicht nur Zeitwehrt. So ist das ja bereits bei Oldtimer PKWs.
Mal sehen was die Zukunft noch bringt.

Zusätzlich zu den von Ingo beschriebenen Möglichkeiten geht natürlich auch noch den Camper auf einen Transporthänger zu schieben und damit zum Tüv / Dekra zu fahren. Mit der Tüvbescheinigung dann zur Zulassungsstelle. Das rechnet sich aber wohl nur wenn Du oder der Nachbar einen entspr. Hänger hat.

Ein neuer Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) wird in jedem Fall ausgestellt und Dein alter Brief wird ungültig gemacht.

Gruß
Ulf

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   4 # 15 top
ganter
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Eingetragen am 16.06.2017 16:47:53

Danke Jungs, für die schnelle Auskunft.
Meine Zugmaschine ist beim ADAC als Oldtimer versichert, ich werde mal anrufen und mich nach der Versicherung erkundigen. Nummernschild kann ich dann ja auch beschaffen, hat das ein Verfalldatum? Egal, ich frag die Zulassungsstelle.
Nochmals Danke, dann kann ich es ja schaffen bis zum 10. Aug. das Ding auf die Straße zu bringen.

Eine Frage noch nebenbei: Reserverad oder nicht?
Fahrt ihr mit einem Reserverad oder habt Ihr so einen Pannenschaum dabei?

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   5 # 15 top
Sir Morris Minor
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Ort: 57250 Netphen
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Eingetragen am 18.06.2017 23:28:19

Reserverad ;-)

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   6 # 15 top
nelina
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Eingetragen am 21.06.2017 20:58:06

Hallo ganter,

ich kann meinen meinen Vorrednern nur zustimmen. Du kannst ein 5-Tages-Kennzeichen bekommen (die alten Papiere liegen ja vor - die Blanco-Kurzzeitkennzeichen gibt es schon länger nicht mehr, die Daten Deines Wohnis werden bei der Zulassungsstelle eingetragen), wenn Du aber nur damit zum TÜV fährst (in der Region). Nach der TÜV-Abnahme (nach § 21 - Vollabnahme) fährst Du zur Zulassungsstelle (natürlich mit der alten roten Pappe und dem TÜV-Bericht) und kannst den Wagen ganz normal zulassen.

Ein H-Kennzeichen macht z. Zt. wirklich bei Wohnis noch keinen Sinn, da sowohl Versicherung als auch Steuern echt günstig.

Das mit der Oldtimer-Versicherung (was noch nicht ganz spruchreif ist) würde mich allerdings auch brennend interessieren

GlG

Steffi

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Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   7 # 15 top
ganter
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Ort: 22523 Hamburg
Eingetreten: 13.05.14
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Eingetragen am 21.06.2017 23:58:23

Danke Steffi für Deine Informationen.
Mein Weg geht nun wie folgt:
- Versicherungs eVB-Nummer habe ich vom ADAC bekommen. Die Versicherung kostet da 18.44€ pro Jahr.
- Damit gehe ich zur Zulassungsstelle und bekomme (hoffentlich) mein neues Kennzeichen.
- Das lasse ich mir ins Blech stanzen und schraube es an meinen WoWa dran
- So ausgerüstet geht es zum TÜV oder Dekra und lasse eine Vollabnahme machen. Technisch ist ja am Camper nichts dran, keine Bremse etc.
- Reifen sind neu und alles sieht sauber und ordentlich aus.
- Mit der HU- Bescheinigung geht es dann wieder zurück zur Zulassungsstelle für die Stempel.
- Unklar ist für mich die Gasprüfung. Ingo schreibt, der TÜV interessiert sich nicht dafür, wer aber dann?
Benötige ich die Gasprüfung für die Zulassungsstelle??
- Weiterhin unklar ist die Meinung meiner Frau, die will partu nicht mit so einem Ding fahren. Zelten ja, aber nicht so ein Anhängsel. Nicht mal zur Auswahl der Gardinen kann ich sie motivieren, keine Ahnung was ich da mache. Einfach allein fahren, ist wohl auch keine Lösung.
Schönen Abend noch,
Ganter

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   8 # 15 top
VARIOmatic
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Ort: 47798 Krefeld
Eingetreten: 11.10.06
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Eingetragen am 22.06.2017 04:55:24

Hallo Ganter,

- Unklar ist für mich die Gasprüfung. Ingo schreibt, der TÜV interessiert sich nicht dafür, wer aber dann?
Benötige ich die Gasprüfung für die Zulassungsstelle??



Eine Gasprüfung interessiert eigentlich nur einen Campingplatzbetreiber. Die schreiben das vielfach in ihrer "Platzordnung" vor.

Der Camper hat in diesem Sinne ja gar keine "Gasanlage". Dazu bedürfte es fest angeschlossene Geräte. Sobald diese "nur" mit einem Schlauch verbunden sind ist es keine "Anlage" mehr.

LG
Ingo


"Fahre fröhlich um die weite Welt , mit Klepper-Mantel, -Boot und -Zelt"
 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   9 # 15 top
ganter
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Ort: 22523 Hamburg
Eingetreten: 13.05.14
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Eingetragen am 22.06.2017 17:35:49

So, ich war heute in der Zulassungsstelle, dort habe ich eine Kennzeichen-Reservierung für 3 Monate gegeben, Kosten: 12,50€.
Damit konnte ich mir eine Nummernschild anfertigen lassen, 17€
Nun kann ich den WoWa fertig machen und damit zum TÜV fahren. Nach bestandener Hauptuntersuchung kann ich zur Zulassungsstelle fahren und KFZ_Anmeldung abschließen.
Also, eigentlich ganz einfach. und eine Gasprüfung wollen die auch nicht sehen. Ist wohl so wie Ingo geschrieben hat, nur für die Campingplätze.
Gruß
ganter

 

Autor RE: einen Camper wieder zulassen, wie geht das?   10 # 15 top
Sir Morris Minor
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Ort: 57250 Netphen
Eingetreten: 16.02.16
Status: Offline
Eingetragen am 22.06.2017 20:37:26

Gasprüfung ist bei Wohnwagen freiwillig und bei Wohnmobilen Pflicht. ;-)

 

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